Antwort auf den Beitrag "Re:Schuldenbremse soll 2023 ausgesetzt werden" posten:
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>>>BVerfG sagt, die Notlage geht immer nur für ein Jahr und nur bei unvorhersehbaren Notlagen. >> >>Aber Notlagen können ja durchaus länger als ein Jahr anhalten. Und im Fall von Corona sind ja auch Mittel für weit mehr als ein Jahr genehmigt worden. Man stelle sich mal vor es würde ein echter Krieg in Europa oder die nächste Pandemie ausbrechen und nach einem Jahr müsste man leider aufgeben, weil die Notlage auslaufen muss und kein Geld mehr da ist. > >Sie muss jedes Jahr neu begründet werden, und zwar nicht formelhaft (Copy & PAste vom letzten Jahr). > >> >>Zudem wie schon gesagt: Beim Klima gab es 2023 echt viele Horrorzahlen, die so tatsächlich nicht erwartet wurden, da könnte man also durchaus mit einer unverhersehbaren Notlage argumentieren. (Müsste dann aber wohl auch einen Plan vorlegen, der den CO2 Ausstoß wesentlich schneller reduziert als bisher geplant oder Maßnahmen wie Dammbauten schneller/höher umgesetzt als sie bisher geplant) > >Genau daran wird's scheitern. Der Kampf gegen den Klimawandel ist eine Jahrhundertaufgabe. Was möglich ist, ist im Falle von Naturkatastrophen solche Fonds aufzulegen.
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