Antwort auf den Beitrag "Re:Weils nicht selbstverständlich ist & es viele NICHT tun?" posten:
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>>Damit muss sich dann eh der Arbeitnehmer rumschlagen. Der muss dann vorab die Steuer in dem Land selber zahlen. Zumindest ist das bei einem Kollegen von mir so, der im Ausland wohnt und arbeitet. Der hat viel Freude damit. > >Es geht ja nicht einfach nur um einen anderen Wohnort, sondern auch um einen anderen Arbeitsort. Wenn ich einen deutschen Arbeitsvertrag habe und in Deutschland arbeite, aber in Frankreich wohne, dann habe ich halt deutsches Arbeitsrecht und dann darf sich der Arbeitnehmer selbst mit Steuererklärungen in Deutschland und Frankreich und Doppelbesteuerungsabkommen rumärgern. So weit noch relativ unkompliziert. Aber wenn der Arbeitnehmer jetzt dauerhaft aus dem Homeoffice in Frankreich arbeitet, dann wird da nicht mehr deutsches Arbeitsrecht gelten, sondern Französisches, der Arbeitgeber müsste vermutlich ins Französische Sozialversicherungssystem einzahlen. Er hätte vermutlich dem Arbeitgeber gegenüber Rechte, die es im deutschen Arbeitsrecht nicht gibt, bspw. ein Recht auf die Zahlung erhöhter Stundensätze für Überstunden über die französische 35 Stunden Woche hinaus.
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