Antwort auf den Beitrag "Re:Kuchensteuer in Schulen greift erst später - aber dann w" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>Das mag ja alles sein. Und dass es Verunsicherungen bei Einführung neuer Rechtsverordnungen gibt ist eine erwartbare und naturgemäße Folge derartiger Prozesse. Schliesslich fehlt es nahezu allen Beteiligen/Betroffenen an Erfahrungswerten. >>> >>>Es ist illusorisch bei einer neuen/geänderten Verordnung zu erwarten, dass ein Großteil der möglichen Streitfälle vorab explizit dargelegt wird. >>> >>>Ich bin halt eher der Meinung dass der verlinkte Artikel die potentielle Gefahr deutlich überhöht. Ich wills ihnen nicht verdenken, aber die gleichen Mechanismen die in Meldungen über Tik-Tok-Trends greifen, wirken eben auch in einem Bericht zu einem neuen "Bürokratiemonster aus Brüssel". Macht neugierig. Bringt Leser. >>> >>>Im Tagesschau Artikel zu dem Thema steht zb folgendes Zitat des Sprechers des Finanzministeriums: >>>"[i:Klar ist jedenfalls: Kuchenverkauf durch Schüler und/oder Eltern wird auch künftig Umsatzsteuerfrei sein]." >>> >>>Klingt gleich deutlich weniger reisserisch. Und ist auch nicht weiter verwunderlich, wenn man bedenkt worum es in der EU Richtlinie geht die Basis für die erzeugte Konfusion ist. >>>Jedenfalls nicht darum Kuchenstände auf dem Schulfest zu verbannen. >>> >>>gruß >> >>Die Frage ist doch aber eher: Weshalb beschäftigt sich die EU mit der fiskalischen Betrachtung von privatem Kuchenverkauf an Schulen und erläßt dann dazu noch eine ellenlange Verordnung, die wohl/vielleicht zu dem Ergebnis kommt, das wohl alles so bleibt wie es ist? > >Es geht bei der zu Grunde liegenden EU Richtlinie zu keinem Zeitpunkt um Kuchenverkauf. Nicht mal im Entferntesten. > >Das wäre nur ein Spezialfall auf den jemand gekommen ist der gedanklich ziemliche Verrenkungen anstellen musste. > >Es geht um hoheitliche (zb städtische) Leistungen die in Konkurrenz zu Privatanbietern stehen, im Gegensatz zu diesen aber Umsatzsteuerbefreit sind. > >Als Beispiel wird die Feuerwehr gebracht die privat gerufen wird um ein Wespennest zu entfernen. Im Gegensatz zum privaten Dienstleister, der das auch tun könnte und würde, ist die präsentierte Rechnung aber umsatzsteuerfrei. Klingt nicht mehr ganz so dramatisch und weltfremd, oder? > >gruß
mailbenachrichtigung?