Antwort auf den Beitrag "Re:Kuchensteuer in Schulen greift erst später - aber dann w" posten:
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>>>oder wenn die Schule den Verkauf durchführt. Da dust aber quasi nie der Fall. Also bleibt alles wie es war. >> >>Steht so nicht im Artikel. > >Eigentlich schon: >[i:Es fällt [b:keine ]Umsatzsteuer von 19 Prozent an, wenn Schülerinnen und Schüler oder Eltern selbst organisiert Kuchen verkaufen]. > >Ich lese da nicht raus, dass der selbstorganisierte Verkauf nicht auf einem Schulfest statt finden darf. > >Davon ab, wäre die Originalquelle deutlich ergiebiger. > >gruß
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