Antwort auf den Beitrag "Re:Kuchensteuer in Schulen greift erst später - aber dann w" posten:
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>>oder wenn die Schule den Verkauf durchführt. Da dust aber quasi nie der Fall. Also bleibt alles wie es war. > >Steht so nicht im Artikel. Wenn beispielsweise ein Schulfest ist (Schulchor Konzert etc.) und es wird Kuchen verkauft, ist es eine schulische Veranstaltung und soll besteuert werden.
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