Antwort auf den Beitrag "Re:(seufz) Also noch mehr "Komfort-Nichtblinker" in Zukunft" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>[i:Dabei ist natürlich auch an Fußgänger zu denken. Was kaum beachtet wird: Beim Einbiegen in eine Fahrbahn ist gemäß § 13 Abs 4 StVO einem Fußgänger das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen, wenn er diese bereits betreten hat. Dies auch, wenn kein Schutzweg vorhanden ist!] >> >>[https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/wenn-vorrangstrassen-kurven-machen-blinken-oder-nicht-blinken-22311987] > >Wobei das jetzt ja wieder für Üsterreich gilt. Für Deutschland wäre mir das nicht bekannt. > >>Wobei ich diese Regel schon immer etwas überflüssig fand. Was ist die Alternative? Dass man den Fußgänger überfährt? :) Aber es gibt wohl einige Autofahrer, die Fußgänger anhupen, wenn sie es wagen vor ihnen die Straße zu queren. > >Klingt halt so ein bisschen nach "Der Fußgänger hat Vorfahrt" und das sollte IMO an so einer Stelle nicht gelten.
mailbenachrichtigung?