Antwort auf den Beitrag "Re:(seufz) Also noch mehr "Komfort-Nichtblinker" in Zukunft" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>In DE muss man an einer abknickenden Vorfahrt blinken wenn man auf der Vorfahrtstraße bleibt. >>>https://www.bussgeldkatalog.org/abknickende-vorfahrt/ >> >>Ja, gerade gemerkt. >> >>Und etwas, was wohl viele nicht wissen: Beim Abbiegen muss man Fußgänger das unbehinderte Queren der Straße ermöglichen und das gilt auch für Vorfahrtstraßen. > >In dem Link sehe ich dazu nur das, was eh klar ist: >"Auch wenn eine abknickende Vorfahrt besteht, sind Fußgänger beispielsweise an einem Zebrastreifen berechtigt, die Straße vor Ihnen zu überqueren." >Aber das heißt ja nicht, dass Fußgänger grundsätzlich an einer abknickenden Vorfahrtsstraße Vorfahrt vor Autos haben.
mailbenachrichtigung?