Antwort auf den Beitrag "Re:Mir geht es um die Umsetzung" posten:
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>>>Eine Straftat muss erst einmal begangen worden sein. Ist das >passiert, also wurde der Einbürgerungswillige entsprechend >verurteilt: Keine Einbürgerung. >> >>Auswirkungen auf Aufenthaltsrecht und Asyl hat es dann ja nicht. >>Ausbürgerung bei so einer Straftat nach Einbürgerung ist dann sicher auch nicht vorgesehen. > >Eine Ausbürgerung ist nach deutschem Recht nur sehr beschränkt möglich. >So muss zb in jedem Fall sicher gestellt sein dass Du nicht staatenlos wirst. >(Was ja auch Sinn ergibt um es mal salopp zu bewerten) > >Sofern du also nicht mehrere Staatsangehörigkeiten hast, kannst ud nicht gegene deinen Willen ausgebürgert werden. > >>Und konnte man als jemand der wegen Antisemitismus straffällig geworden ist, bislang tatsächlich eingebürgert werden? > >Offenbar.
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