Antwort auf den Beitrag "Re:Klingt nach Scheinselbständigkeit...." posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>Angenommen man hat seinen Job gekündigt und einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag. Kann man direkt im Anschluss dort als Freelancer arbeiten? Oder gibt es irgendwelche Regelungen die sowas verhindern? >> >>Besser sich kündigen lassen um die Sperrfrist beim ALG1 zu meiden. > >Klar, mein Problem: Ich bin zu gut, als dass man mich je kündigen würde (*Arroganzmode*) :-D. Und um irgendein Arschlochverhalten durchzuziehen, das zur Kündigung führt, bin ich nicht der Typ. > >>Solltest du dennoch eine Sperre bekommen, dann die Selbständigkeit erst beginnen, wenn du wieder Anspruch auf ALG1 hast. Dann kannst du entsprechende Förderungen und Gelder bekommen. > >Bringt das so viel? >Also lieber 3 Monate Gar nichts machen, statt Aufträge annehmen? > >>Am allerbesten warten bis du nur noch 3 Monate Anspruch auf ALGI hast, dann die Förderungen abgreifen und als Freelancer anfangen. So habe ich das gemacht damals. >> >>Wichtiger Tipp, bevor du überhaupt anfängst als erstes einen Businessplan schreiben und ausrechen und DANN überlegen ob du als Freelancer arbeiten möchtest. > >Optimal wäre für mich: 60-80% der Zeit Aufträge für einen Arbeitgeber erledigen (Auftraggeberwechsel vielleicht so alle 6-24 Monate), Rest der Zeit eigene iOS Apps für den Store entwickeln. Läuft man dann schon Gefahr als Scheinselbstständig zu gelten? > >Und muss man als iOS Entwickler ein Gewerbe anmelden? So wie ich das lese scheinbar ja.
mailbenachrichtigung?