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>>>Die bezahlten Entschädigungen dürfen behalten werden, wie ich anderswo las? Oder wurde da das Urteil falsch gedeutet? >> >>Naja, die müssten halt auf Rückzahlung klagen, was bei 190 Euro nicht lohnt, außerdem haben sie möglicherweise ein abstraktes Schuldanerkenntnis mitunterschrieben, das wäre zumindest nach deutschem Recht konstitutiv für die Forderung. > >Wow, das ist irre. Es gibt also keine Rückzahlungsverpflichtung? Reich mit bewiesenem Betrug, und wer Geld zurück haben will soll halt separat klagen? > >Warum gabs keine Anordnug zur Erstattung? > >Ich halte fest: Verbrechen lohnt (wenn man ein Anwalt ist). ;)
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