Antwort auf den Beitrag "Re:Hui: EuGH vs Schufa" posten:
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>>>>Why not both? >>>> >>>>[https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/einkommensnachweis.html] >>> >>>Jo. Bei einem Immokredit der zig Jahre läuft reicht natürlich die SCHUFA alleine nicht aus >> >>AFAIK wird auch bei Mietwohnungen gerne nach einem Gehaltsnachweis gefragt. Und der verlinkte Artikel handelt auch von Mietwohnungen, hast du wohl übersehen. >> > >Hab den Artikel gar nicht gelesen, weil er nicht relevant ist. Aber auch bei Mietverträgen ist das Risiko ja ähnlich wie bei Krediten. Die Schufa sagt ja nur, dass jemand in der Vergangenheit nicht "negativ" aufgefallen ist. Ein Student kann einen hervorragenden Schufa-Score haben, wenn er seine Handyrechnung immer pünktlich gezahlt hat. Der hat aber in der Regel null Kohle. Und daher fordert der Vermieter neben der Schufa-Auskunft auch noch einen Gehaltsnachweis, weil bei Miete relativ schnell relativ hohe Außenstände auflaufen können und man den Mieter, wenn er erst einmal drin ist, auch so schnell nicht rausbekommt, selbst wenn der keinen Cent bezahlt. > > > > >>>Aber Du hättest wohl wenig Bock, bei jedem Dauerschuldverhältnis (Netflix, Handy, Strom, Gas usw.) oder bei Kauf auf Rechnung bei einem Online-Shop die Hosen runterzulassen. >> >>Es machen doch eh einige Shops so, dass sie für die erste(n) Bestellung(en) Vorkasse verlangen und man erst als vertrauenswürdiger Bestandskunde auf Rechnung kaufen darf. >> > >Aber nicht alle. Und es ist doch viel bequemer dem Shop ne Schufa-Auskunft zu erlauben und dann sofort auf Rechnung bestellen zu können. > >>Und welcher Schaden entsteht Netflix bitte? Die buchen doch eh vorab ab, also das Geld haben sie schon. Und wenn das nicht gelingt, wird einfach der Account still gelagt. Also ein tatsächliche Verlustgefahr seh ich bei denen nicht. >> > >Stimmt. Netflix war ein schlechtes Beispiel. > >>Und Telefon-/Internetprovider drehen ja auch recht schnell die Anschluss ab, wenn keine Zahlungen mehr kommen. > >Weiß ich nicht, hab noch nie ne Rechnung nicht bezahlt bzw. erteile immer Einzugsermächtigung.
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