Antwort auf den Beitrag "Re:Bürgergeld wird um 12 % erhöht" posten:
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>>[i:"Sanktionen bei Pflichtverletzungen >> >>Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert. >> >>Bei der ersten Pflichtverletzung, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes, wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert. Bei einer zweiten Pflichtverletzung sind es 20 Prozent für zwei Monate und in der dritten Stufe 30 Prozent für drei Monate."] > >Aber doch nicht beim Arbeitslosengeld um das es ging, oder?
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