Antwort auf den Beitrag "Re:Vor 4,5 Wochen ziemlich genau" posten:
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>>>Ah, er hatte uns enterbt, weil wir uns nicht bei ihm gemeldet haben. >> >>Kann er euch so einfach enterben oder meinst du den Anteil der über den Pflichtteil hinausgeht? > >"Enterben" geht immer. >In Deutschland ist damit jedoch nicht verbunden dass man gar nichts kriegt, sondern dass man "nur" die Hälfte des gesetzlichen Erbteils bekommt. > >In der Regel jedenfalls. Gibt Ausnahmen wo man in der Tat komplett leer ausgehen kann bzw Gestaltungsmöglichkeiten für den Erblasser unerwünschten Erben so wenig wie möglich zukommen zu lassen. > >gruß
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