Antwort auf den Beitrag "Re:Pfui: mit 119 in 30er-Begrenzung -> 800 Euro + 2 Monate" posten:
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>>[i:§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis >>(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, [b:so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.] Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht. > >Das steht "wenn es sich aus der Tat ergibt" was für mich bedeutet, dass man es nur aufgrund dieser einen Tat beurteilen muss. Unabhängig davon was vorher oder nachher passiert ist. >Da steht auch noch, dass es keiner weiteren Prüfung bedarf und hat da nicht quasi eine weitere Prüfung stattgefunden, wenn der Richter nach anderthalb Jahren feststellt, dass der Angeklagte nichts mehr falsch gemacht hat? > >>des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht, >>so ist der Täter [b:in der Regel] als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. >>(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.] >> >>Da hier wie gesagt 18 Monate lang nix mehr war, ist die Regelvermutung widerlegt. > >Verstehe ich noch weniger als das davor. :) Welche Regelvermutung wurde widerlegt? Dass er in der Regel "normal" fährt? Das hat doch nichts mit der Formulierung zu tun, dass ein Täter in der Regel als ungeeignet zum Fahren gilt wenn er Autorennen fährt. > >Ich verstehe auch nicht warum dieses "in der Regel" da steht. Was sind denn die Ausnahmen? Auch die Begründung an sich, dass er jetzt anderthalb Jahre nichts falsch gemacht hat, kann ich als Leihe aus dem Bauch raus nicht nachvollziehen. Wenn ein Vergewaltiger anderthalb Jahre nicht vergewaltigt hat, wird seine Strafe für seine Taten (hoffentlich) auch nicht geringer. > >Du wirst als Experte natürlich in allen Punkten Recht haben, als Normalo sind solche Urteile schwer zu akzeptieren. Und so wie das Gesetz formuliert ist, hätte der Richter imo auch anders entscheiden können, weil die Abweichung der Regel eben nicht formuliert ist.
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