Antwort auf den Beitrag "Re:Frage zur ZB II" posten:
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>Ich wollte gerade meinen MG4 online zulassen (Bayern). Also den Sicherheitscode freigelegt. Nach der Eingabe des Codes kam die Meldung, dass man ein Kennzeichen mit E am Ende online nicht zugelassen werden kann. > >Auf der ZB II steht neben dem Aufkleber mit dem freigelegten Code: Dokument nur unbeschädigt gültig. > >Kann ich damit nun trotzdem zur Zulassungsstelle und das Auto mit E Kennzeichen offline zulassen oder brauche ich eine neue ZB II bzw muss das Auto ohne E Kennzeichen anmelden?
mailbenachrichtigung?