Antwort auf den Beitrag "Re:Mach das, IMO verarschen/betrügen die dich" posten:
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>Ich will seinen (offenbar beschissenen) Arbeitgeber nicht verteidigen, kann mir aber folgende Kommentare nicht verkneifen: > >>>Einmal habe ich nach einer Hotelübernachtung, ich war bereits bei einem Kunden auf dem Hof, als ich es bemerkte, mein Laptop und meinen Mont Blanc Kuli vermisst. Bin direkt zurück ins Businesshotel, dort wird man um 11 Uhr automatisch ausgecheckt, sprich was das Zimmer war um 10:00 Uhr immer noch meines. >>> >>>Was passiert? Mein Chef ist super verständnisvoll, sagt ich solle zukünftig besser darauf aufpassen und er sende mir ein neues Gerät zu. 14 Tage nach dem Gerät flattert eine Rechnung über 1.500€ rein. >>>Ich bespreche mich mit meinem VG mit dem Ergebnis, dass die Rechnung zurückgenommen wird. Außerdem erkläre ich mich bereit eine korrekte Rechnung bei meiner Versicherung einzureichen, obwohl klar ist, dass bei mir keinerlei fahrlässiges Verhalten vorlag. >>> >>>Am gleichen Tag kommt eine Zusammenfassung mit dem sinngemäßen Inhalt: Herr Matt gibt zu, dass er das Laptop aufgrund mittlerer Fahrlässigkeit verloren hat und übernimmt 50% der Kosten der Neuanschaffung eines Ersatzgerätes. Direkt reklamiert, mehrfach erinnert-keine Reaktion mehr. >> >>Diesen Vorgang hier finde ich aber dermaßen krass, dass ich echt nicht wüsste wie ich reagieren soll. Das ist für mich Schikane und Mobbing, wenn nicht gar Betrug. Es ist dein Arbeitsgerät und ich bis mir sicher, dass sie da versichert sind. Ich würde niemals darauf kommen für mein eigenes Arbeitsgerät zu bezahlen... > >Die Erzählung war hier lückenhaft. Darum kann ich nur vermuten dass er seinen Laptop vergessen hat und nicht mehr auffinden konnte. >Ich mag mich täuschen, aber wenn man hier grobe Fahrlässigkeit ausmachen kann, dann ist es für mich nicht unerhört, dass man auch persönlich in Haftung gezogen werden kann. Arbeitsgerät hin oder her. >Ob die private Haftpflicht da haftet? Keine Ahnung. Evtl? > >>>Ergebnis: Drei Monate später habe ich eine Abmahnung erhalten. Durchsetzt von Schreibfehlern, überschrieben mit einem Datum aus 2010. >> >>Joa, kann man so machen ist dann halt lächerlich! [b:So einen Quatsch braucht sich 2023 eigentlich niemand mehr bieten lassen]! > >Dss hier verstehe ich nicht. Was sollte man sich nicht mehr bieten lassen? Schreibfehler und redaktionelle Fehler kannst Du nicht meinen, das ist auch vor 2023 nicht zeitgemäß ;) >Meinst Du Abmahnungen allgemein? >Die erfüllen einne ganz speziellen Zweck und unterliegen (auch in 2023!) relativ eng gesteckten Form-Vorschriften. zb Schriftform. KA ob E-Mail hier auch dazu zählt. >Was ich sagen will: Mündliche Abmahnung ist nicht. > >Davon ab, würde ich von einer eigenen Kündigung immer abraten, solange man keinen spezialisierten Anwalt konsultiert hat. > >gruß
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