Antwort auf den Beitrag "Re:Hui: Klimaaktivisten - Vorwurf der Nütigung abgelehnt" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>Wir können das abstrakter treiben: Recht durchzusetzen kann keine Nötigung sein und die Sitzer setzen sich für Einhaltung von Paragraph 20a GG ein. >> >>gesendet mit m!client für iOS > >Nicht so ganz. Art. 20a ist ein Staatsziel und kein Grundrecht. Der Gesetzgeber muss das Staatsziel bei der Gesetzgebung berücksichtigen, aber es genießt keinen Vorrang vor anderen Rechten, sondern muss mit denen in Einklang gebracht werden (z.B. Eigentum, Berufsausübung, Gewerbebetrieb usw.). Ob der Staat mehr machen muss, entscheidet am Ende das Bundesverfassungsgericht und nicht der Blockierer. Das Gewaltmonopol liegt nun einmal beim Staat.
mailbenachrichtigung?