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>>Mir ging es allein um die Wortwahl "halbes Kind". >>Mit 18+ zählt man hier zB als [b:vollwertiger ]Erwachsener (von ganz wenigen Einschränkungen bei Ämtern abgesehen). >>Ohne Wenn und Aber. > >In DE nicht ganz. Mit 18 erreicht man die Volljährigkeit, vollständig Erwachsen gilt man dann mit 21. > >Mal von Wikipedia geklaut: >[i:Entgegen landläufiger Meinung wird man in Deutschland jedoch nicht automatisch mit dem Erreichen der sogenannten Volljährigkeit erwachsen. Zwar tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres das wichtigste Zeichen der Entwicklung des Menschen zum Erwachsenen ein, nämlich die volle Geschäftsfähigkeit, sowie einige wichtige andere Rechte wie die freie Bestimmung über den eigenen Aufenthaltsort und das uneingeschränkte Wahlrecht. > >Jedoch zeigt sich nicht nur dort, aber insbesondere im Strafrecht, dass unter 21-jährige Volljährige noch nicht in jedem Fall als Erwachsene gesehen werden, dass ihr Reifeprozess noch nicht abgeschlossen sein muss. Denn bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird dort geprüft, ob sie gemäß ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichzusetzen sind, also Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen muss, oder ob sie bereits die Reife eines Erwachsenen besitzen, also Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen muss. Eine Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird als Heranwachsender bezeichnet. > >Im Sozialrecht (SGB VIII) wird eine weitere Grenze erst bei 27 Jahren gezogen, Junger Volljähriger ist „wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).] > >> >>Und das nicht ohne Grund. Mangelnde Lebenserfahrung kann in vielerlei Lebenssituationen ausgemacht werden, aber das in dem Spruch "halbes Kind" zu verkürzen ist [b:weit ]über das Ziel hinaus geschossen. > >Sehe ich auch so.
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