Antwort auf den Beitrag "Re:Gerade nochmal nachgelesen." posten:
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>>BGH zitiert süffisant die Artikelbeschreibung. >> >>"SSSuper ... Tolle ... Halzband (Cartier Art)" "... Halzband, Art Cartier ... Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus ...". > >Und anhand *dieser* Beschreibung hat jemand zugeschlagen und anschliessend das Plagiat moniert und Klage eingereicht? > >Ernsthaft?
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