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>>>Statt die naheliegende Erklärung zu akzeptieren (Systemversagen) ... >> >>Warum sollte das die naheliegende Erklärung sein? >> >>Offenbar (nach der Darstellung hier - ich hab die Links nicht quergelesen) ist die gute Dame mehrfach auf frischer Tat ertappt und festgesetzt worden. >>Inwiefern lässt unser System zu, dass derartige Wiederholungstäter (in dieser akuten Frequenz!) gleich wieder freigesetzt werden? >> > >Weil Wiederholungsgefahr nur ausnahmsweise ein Haftgrund ist. Wobei hier durchaus die Voraussetzungen des § 112a (Wiederholungsgefahr) vorliegen könnten. > >>Im Gegenteil: Aus diesem Beispiel auf ein kategorisches Systemversagen zu schließen halte ich für sehr weit hergeholt. >> >>Klingt für mich eher nach einem makabren Einzelfall mit ungeklärten Hintergründen bzw. Details die in der Darstellung nicht entsprechend gewürdigt werden.
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