Antwort auf den Beitrag "Re:Update zum Tathergang" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>>Mit 12 geht man bereits seit 5-6 Jahren in die Schule, ist seit 5 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Ein 12 Jähriger muss sicherlich nicht wegen 'ner Ohrfeige (Hallo Australien) oder 'nem Unfall resultierend aus seinem fahrlässigen Handeln verknackt werden, aber auch mein 6 Jähriger weiß bereits, dass man ins Gefängnis kommt wenn man Menschen umbringt. >>> >>>Ich wäre auch für eine Absenkung aber mit einer Phase dass 10-14 jährige eine psychologischen Überprüfung benötigen welche die Schuldfähigkeit ermittelt. Sprich die geistige Reife des Kindes überprüft. Frühreife bei denen klar ist dass sie durchaus wusste was sie tun und welche Folgen es hat werden dann anders behandelt als offenkundig naive "Dummköpfe" denen die geistige Reife fehlt die Tragweiter ihrer Handlungen zu überblicken. >> >>Diese Prüfung gibt es schon und die wird bei den 14 bis 21jährigen auch gemacht. Es kann durchaus sein, dass ein 14jähriger straffrei davon kommt, wenn er reifeverzögert ist. Und 18-21jährige können in dem Fall nach Jugendstrafrecht behandelt werden. > >Ja und ich würde das halt nach unten erweitern.
mailbenachrichtigung?