Antwort auf den Beitrag "Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung:" posten:
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>>Egal wie grausam die Tötung abgelaufen ist („grausam“ ist z.B. ein Mordmerkmal, aber damit ist juristisch das Quälen des Opfers gemeint, dafür reichen 30 Messerstiche nicht). > >Auch, wenn die ersten ~20 Stiche nichttödlich waren?
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