Antwort auf den Beitrag "Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung:" posten:
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>>Aber jemanden mit 30 Messerstichen zu töten kann man halt nur noch schwer als "ups, wollten wir nicht" verkaufen. Also an Normalsterbliche, bei Juristen mag das halt anders aussehen. > >Unnötiger Spruch. Und das sage ich als "Normalsterblicher" (was auch immer damit gemeint sein soll), da offensichtlich kein Jurist. > >gruß
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