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>>- gehe ich recht in der Annahme, dass der Vorteil der Teilzeit - 50% weniger brutto bedeutet nicht 50% weniger netto - mit jedem Zusatzjob nach und nach wieder flöten geht? > >der erste Minijob (bis 520 EUR) ist fuer Dich steuer- und sozialabgabenfrei. Ein zweiter nicht. Bei Mehrverdienst im ersten Nebenjob oder zweitem Nebenjob landest Du außerdem in Steuerklasse 6, was recht hohe Abgaben bedeutet.
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