Antwort auf den Beitrag "Re:Verbot von Öl und Gasheizungen ab 2024" posten:
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>>Wenn ich in Paragraph 72 GEG schaue, darf man den Heizkessel ggf. vorher schon nicht mehr betreiben. >> >>[https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html] > >Okay, aber wenn ich das richtig verstehe, bezieht sich das auf ineffiziente Anlagen, die vor 1991 eingebaut worden sind. Gibt es davon wohl noch viele? >Mein Dad hat letztes Jahr eine moderne Gasheizung in sein Haus einbauen lassen, nachdem die erste Anlage von 98/99 endgültig die Grätsche gemacht hat. >Wärmepumpe war dabei auch keine Option, weil das Haus energetisch in den 60ern stehen geblieben ist. Aber wenn die Wohnungen künftig saniert werden, kommt auf jeden Fall eine Fußbodenheizung rein und dann kann man künftig über eine Wärmepumpe reden.
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