Antwort auf den Beitrag "Re:Kann und darf ein Staat überhauot Pazifistisch sein?" posten:
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>Vorallem im engeren Sinne der Definition? > >Ich denke nicht, ein rechtsstaat muss diese Grenzen überschreiten um Handlungsfähig zu bleiben, und das fängt ja scion beim durchsetuen der eigenen Grundrechte an, bzw beim Grundgedanken der exekutive. > >Daher kann sich die Definition nur auf individueen beziehen. > >Und da finde ich es scion fraglich, dass mancherorts Pazifistische Grundeinstellung grundsätzlich als falsch dargestellt wird.
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