Antwort auf den Beitrag "Re:Drinende Frage: Schönheitsreparatur Mietwohnung" posten:
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>>Diese Aussagen sind so pauschal nicht richtig. Ob und was gemacht werden muss kommt immer auf die Formulierung im Mietvertrag an. Generell kann der Vermieter eine Rückgabe in hellen, neutralen Farben, die Durchführung von Schöhnheitsreparaturen/Streichen bei Notwendigkeit sowie das Schließen von Bohrlöchern u.ä. verlangen sofern dies im Mietvertrag korrekt vereinbart wurde. > >Bei älteren Mietverträgen dürfte das halt nur sehr selten der Fall sein, weil damals zu weitgehende Formulierungen verwendet wurden, die aber unzulässig und dadurch unwirksam sind.
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