Antwort auf den Beitrag "Re:ROFL" posten:
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>>> >>>>Die Veröffentlichung privater Korrespondenz ist grundsätzlich unzulässig, und auch ich würde diesen Weg nicht einschlagen (Pacmanamcap hat es offenbar auch nicht vor). >>> >>>Ich würde unaufgefordertes Gehate per PM nicht als "private Korrespondenz" beizeichnen wollen, ganz ernsthaft. >> >>Auch eine unaufgefordert zugeschickte PM fällt in den Bereich der privaten Korrespondenz und unterliegt einem besonderen Schutz. Dem des Absenders. > >Freifahrtschein. > >>>Ich kann also hier xyz in PMs auf's übelste beleidigen und dann noch rumheulen, wenn der das hier publik macht? >> >>Nein kannst Du nicht. Und ist hier auch nicht der Fall. >>Mit den Konsequenzen musst du leben, nicht aber mit der Veröffentlichung des Inhaltes wenn nicht gewisse Kriterien dies rechtfertigen. > >Gewisse Kriterien also. Welche wären das? > >>>> >>>>Und nein, dieser Weg soll kein Freifahrtschein dafür sein, Scheisse in PMs zu posten >>> >>>Ja, doch - im Prinzip beschreibst du hier genau die Eigenschaften eines Freifahrtscheines, Scheisse im PMs zu posten. >> >>Tu ich nicht. >>Ich schreibe, dass es "grundsätzlich" unzulässig ist. >>Nicht "ausnahmslos". > >Nope, du hast dich in deiner Argumentation verrannt. > >Unter was genau würde die PM denn für dich fallen? >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0
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