Antwort auf den Beitrag "Re:Überstunden + Urlaub bei Kündigung?" posten:
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>>Hab sowas befürchtet, danke dir. > >Bei Resturlaub *sollte* dem AN die Möglichkeit gegeben werden, den Resturlaub abzufeiern. Machen die meisten auch aus Angst vor einem "kranken" Mitarbeiter. > >Bei Überstunden kann es schon deshalb keine verbindliche Regelung geben, weil je nach Arbeitsumfeld, Job-Struktur, Branche usw. mal der Freizeitausgleich und mal der monetäre Abgleich mehr "wert" ist. Und dann nochmal abhängig davon, ob es sich um den AN oder den AG handelt. > >Ich weiß, es ist in der Medizinbranche ebenso wie bei uns bei der Post schwer vorstellbar, aber es gibt tatsächlich Branchen/Jobs, da ist der Sinn von Überstunden alleine der, mehr Geld zu bekommen.
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