Antwort auf den Beitrag "Re:Überstunden + Urlaub bei Kündigung?" posten:
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>>Der Urlaub ist hingegen unantastbar, dieser steht ihr rechtlich zu. > >Halbwissen: >Der Rechtsanspruch darauf heisst nicht dass er als "Urlaub genommen" werden kann/muss. > >[https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/urlaubsabgeltung_idesk_PI42323_HI522396.html]
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