Antwort auf den Beitrag "Re:So Richtig verstehen tu ich den Einspruch nicht" posten:
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>>Macht für mich irgendwie kein Sinn. >>Lese öfters, man wisse ja nicht den finalen Preis, deshalb der Einspruch. >>Hä? Ja und wenn man ihn vorher wüsste und ihn für zu hoch empfindet? >>Bei der QM Angabe betrügen? Immobilie verkaufen? >>Ist doch das klassische Friss oder Stirb. >> >>Und wenn sich später vor Gericht raus stellt, dass da was unrecht wäre, würde das ja wohl für alle gelten und nicht nur für die mit Einspruch? >> >>Aber ja, ich werde wohl auch ein Einspruch versenden, lol… >> >>gesendet mit m!client für iOS <— Danke dafür! > >Das Problem ist, dass die Bescheide bzw. das Gesetz momentan "unbestimmt" sind. Ein Gesetz bzw. ein Bescheid muss in seiner Auswirkung für den Steuerpflichtigen (theoretisch) offensichtlich sein. Der Steuerpflichtige kann aber aufgrund des Feststellungsbescheides sowie des Grundsteuermessbetrages nicht die festzusetzende Grundsteuer beurteilen, da die Hebesätze ab 2025 noch unbekannt sind. Folglich werden Steuerpflichtige gar nicht in die Lage versetzt, seriös beurteilen zu können, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, das Rechtsbehelfsverfahren bzw. eine Klage anzustreben (wenn z.B. Zweifel am Grundbesitzwert bestehen). Im Zweifel sieht der Steuerpflichtige von Rechtsmitteln ab, da ihm die wirtschaftliche Auswirkung gar nicht bewusst war bzw. bewusst sein konnte. Das darf nicht sein. > >Ist aber nur einer von vielen Gründen, warum (je nach Bundesland) momentan einige Verfahren laufen. > >Der Witz ist, dass das Bundesfinanzministerium einfach hätte sagen können, wir setzen die Bescheide nach § 164 AO fest (Vorbehalt der Nachprüfung). D.h. konkret, dass die Bescheide für alle Seiten offen gehalten werden und man in Ruhe den weiteren Verlauf hätte abwarten können. War aber nicht gewollt. Also werden die Finanzämter (die nichts dafür können) jetzt mit Einsprüchen geflutet. > >Ich persönlich gehe davon aus, dass die Einsprüche nichts bringen werden. Selbst wenn wir ein Urteil des Bundesverfassungsgericht bekommen, wird es darin sicherlich einen Nachfrist zur Nachbesserung für den Gesetzgeber geben. War bei der Erbschaftsteuer und ursprünglichen Grundsteuer ja auch so (und letztere war eigentlich seit über 30 Jahren verfassungswidrig). Es ist fiskalisch nicht umsetzbar, dass den Städten und Gemeinden die Grundsteuer als wesentliche Einnahmequelle entzogen wird.
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