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>>Die Frist ist bei mir seit 2 Tagen rum. Aber kann man nicht auch Einspruch einlegen, sobald die tatsächliche Gebühr mitgeteilt wird? Macht doch mehr Sinn. > >Du musst gegen den Grundlagenbescheid vorgehen. Ist dieser fix, wirst du später gegen den Grundsteuerbescheid nichts mehr ausrichten können. Macht grds. auch Sinn, ist im Rahmen der GrSt-Reform allerdings etwas unglücklich.
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