Antwort auf den Beitrag "Re:Frage in die Runde… Arbeitsrechtler hier?" posten:
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>Hallo, > >ich bin zwar kein Arbeitsrechtler, aber habe beruflich viel mit Zeugnissen zu tun (sowohl mit dem Verfassen als auch dem Lesen bei Bewerbungen). >Das Zeugnis ist nicht stringend. "zur vollsten Zufriedenheit" ist eine 1, aber Arbeitsleistungen mit einem "gut" zu bewerten ist eher eine 2- wenn nicht 3. > >Das Zeugnis liest sich so, als wäre der fragliche Mitarbeiter sehr durchschnittlich und das eine "vollste" wurde nur auf dessen Druck mit aufgenommen worden. >Ebenso ist die Nennung einer Aufgabe im Rahmen der Vertretung sehr unüblich, das sollte man dann ganz weglassen. Generell ist zu überlegen, ob eine Vertretungsnennung sinnvoll ist (abgesehen vielleicht von stellvertretendem Abteilungsleiter etc.). > >Würde ich einen Kandidaten mit diesem Zeugnis zu einem Gespräch einladen? Nein. > >Ich schließe mich dem Rat unten an: Selbst formulieren, dabei aber Maß halten und nicht alles mit "außerordentlich" bewerten. > >Cid
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