Antwort auf den Beitrag "Re:Pfui: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)" posten:
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>>Heißt das jetzt wirklich das ich theoretisch nicht mehr als 30 Artikel bei Kleinanzeigen verkaufen kann? >>Das ist doch dämlich, das hätten wir mit einmal neue Kindergröße im Vierteljahr zusammen, von Bücher usw garnicht zu sprechen. >>Oder muss ich es bei Kleinanzeigen anbieten und dann als Nichtverkauft lassen... das wäre ja noch dümmer. > >Flohmarkt Stand machen heisst das Zauberwort. Zumindest bei einen Teil der Ware...
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