Antwort auf den Beitrag "Re:Hat jemand Zugriff auf diesen Artikel?" posten:
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>>>>2. Bonitätskriterien für die Mieter vorschreiben. Wenn die Miete nicht oberhalb eines festgelegten Anteils des Einkommens liegen darf, wird es sehr schwer teure Wohnungen zu vermieten. >>> >>>Und wenn jemand kein Einkommen aber genügend Vermögen hat? Stichwort: Vermögensverzehr. >>> >>>Wie wird sowas bei einer solchen Vorschrift berücksichtigt? >>>Zumal ich das als erheblichen Eingriff in meinen Lebensentwurf begreifen würde. Warum sollten Obergrenzen für Wohnausgaben greifen aber keine für andere Konsumausgaben zb? >> >>Du hast ja ähnliche Richtlinien schon bei Immobilienkrediten, wo über Basel III die Banken strenger prüfen müssen, ob sich der Kreditnehmer das auch tatsächlich leisten kann. > >Ja, aber dieses berücksichtigt eben Einkommen und Vermögen. >Davon ist bei dir nicht die Rede. Allein darum ging es mir. > >>Zudem ist es mit der laufend zu zahlenden Miete natürlich wesentlich einfach über seine Verhältnisse zu leben und die Vorschrift schützt ja auch insgesamt die Mieter, in dem sie verhindert, das sich Mieten und Einkommen völlig auseinander entwickeln. > >Ist mir schon klar wozu es dienen soll. >Ich bin nur deutlich vorsichtiger wenn der Staat zuviel "schützen" will. >Oft ist das nichts anderes als eine Umschreibung für Einschränkungen. > >gruß
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