Antwort auf den Beitrag "Re:Hat jemand Zugriff auf diesen Artikel?" posten:
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>>>>>>Der Steuersatz ist der ganz normale Einkommensteuersatz, kann also in dem Jahr der Veräußerung auf 42 oder 45 % steigen zuzüglich Soli und evtl. Kirchensteuer. Auch das andere Einkommen wird in dem Jahr dann so hoch besteuert. >>>>> >>>>>Ich glaube bei diesem Punkt ist dir ein kleiner Fehler unterlaufen. >>>>>Etwaige zusätzliche Mehreinnahmen wirken sich nicht auf die Besteuerung der anderen Einkünfte aus. >>>>> >>>>Oh, die wirken sich nicht aus? Hast du dafür eine Quelle, damit ich es nachlesen kann? >>>>Bislang ging ich davon aus, dass alle Einkünfte der sieben Einkunftsarten addiert werden (EStR R 2. (Zu Paragraf 2 EStG)). >>> >>>Mich beschleicht das leise Gefühl, wir reden aneinander vorbei. >> >>Mich nicht. :-) >> >>>Ich hatte folgene Aussage von Dir so verstanden und zum Anlass für meinen Kommentar genommen: >>>"Auch das andere Einkommen wird in dem Jahr dann so hoch besteuert" >>> >>>Das ist in dieser Simplifizierung nicht korrekt. >>> >>>Vergleichen wir zwei Szenarien: >>> >>>A) Dein Jahreseinkommen beträgt X. >>>B) Dein Jahreseinkommen beträgt X + Z aus dem Zusatzeinkommen des Hausverkaufs. >>> >>>In beiden Szenarien fällt auf den Betrag X die selbe Besteuerung (und Verbeitragung an). Komplett identisch. >>> >>>Der Zusatzbeitrag Z wird natürlich mit dem Steuersatz besteuert der sich aus der Summe X + Z ergibt. Dieser höhere Steuersatz verändert aber erst mal nicht den (Gesamt-)Steuersatz der auf X wirkt unabhägig davon ob es Z gibt oder nicht. >> >>Und ich war bislang der Meinung, dass alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten addiert werden und sich dann - abzüglich der Werbungskosten etc. - daraus das insgesamt zu versteuernde Einkommen ergibt. Eben so, wie es in der von mir genannten Einkommensteuerrichtlinie steht. Deshalb meine Frage, ob du eine Quelle hast, wonach sich die Berechnung in der Form ergibt, wie du sie hier dargelegt hast. > >Kannst du anhand § 32a EStG nachrechnen. >[https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html] > >Liest sich etwas kompliziert, ist aber eigentlich sogar recht simpel. Die Ausführungen von suicuique sind sehr gut und richtig. Das z.v.E. wird addiert, unterliegt dann aber dem progressiven Steuersatz. > >> >>>Nebenbei bemerkt: der oft geschriebene Aberglaube, man könne durch eine Lohnerhöhung in einen höheren Steuersatz rutschen und damit netto weniger rausbekommen als vor der Lohnerhöhung ist ... ein Märchen. >> >>Öhm, ja. Keine Widerrede von meiner Seite. >> >>Gruß >>Orrpus
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