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>>>>Der Steuersatz ist der ganz normale Einkommensteuersatz, kann also in dem Jahr der Veräußerung auf 42 oder 45 % steigen zuzüglich Soli und evtl. Kirchensteuer. Auch das andere Einkommen wird in dem Jahr dann so hoch besteuert. >>> >>>Ich glaube bei diesem Punkt ist dir ein kleiner Fehler unterlaufen. >>>Etwaige zusätzliche Mehreinnahmen wirken sich nicht auf die Besteuerung der anderen Einkünfte aus. >>> >>Oh, die wirken sich nicht aus? Hast du dafür eine Quelle, damit ich es nachlesen kann? >>Bislang ging ich davon aus, dass alle Einkünfte der sieben Einkunftsarten addiert werden (EStR R 2. (Zu Paragraf 2 EStG)). > >Mich beschleicht das leise Gefühl, wir reden aneinander vorbei. > >Ich hatte folgene Aussage von Dir so verstanden und zum Anlass für meinen Kommentar genommen: >"Auch das andere Einkommen wird in dem Jahr [b:dann ]so hoch besteuert" > >Das ist in dieser Simplifizierung nicht korrekt. > >Vergleichen wir zwei Szenarien: > >A) Dein Jahreseinkommen beträgt X. >B) Dein Jahreseinkommen beträgt X + Z aus dem Zusatzeinkommen des Hausverkaufs. > >In beiden Szenarien fällt auf den Betrag X die selbe Besteuerung (und Verbeitragung an). Komplett identisch. > >Der Zusatzbeitrag Z wird natürlich mit dem Steuersatz besteuert der sich aus der Summe X + Z ergibt. Dieser höhere Steuersatz verändert aber erst mal nicht den (Gesamt-)Steuersatz der auf X wirkt unabhägig davon ob es Z gibt oder nicht. > >Nebenbei bemerkt: der oft geschriebene Aberglaube, man könne durch eine Lohnerhöhung in einen höheren Steuersatz rutschen und damit netto weniger rausbekommen als vor der Lohnerhöhung ist ... ein Märchen. > >gruß
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