Antwort auf den Beitrag "Re:Kurze Frage: Arbeitnehmer muss vor Gericht als Zeuge" posten:
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>Er hat sowohl was zum vorlegen als auch ein Anrecht auf "Zeugenentschädigung". >(Wobei ich grad nicht weiss inwiefern das bei einem fest Angestellten greift - vielleicht erhält der AG wiederum eine Kompensation?) > >[https://verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/service/zeugenhinweise/hinweise-fuer-zeuginnen-und-zeugen-im-verwaltungsgerichtlichen-verfahren-86834.html] > >gruß
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