Antwort auf den Beitrag "Re:ihr habt beide recht" posten:
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>>Es ist der "Grundsteuerwertbescheid" - Himmel, Deutschland deine Bürokratie. > >Das alte dreistufige System wurde nicht geändert, da Zweifel bestanden, dass der Bundesgesetzgeber das einfach so umändern dürfte. Also gibt es jetzt statt des Einheitswertbescheids den Grundsteuerwertbescheid und wie gehabt darauf aufbauend den Grundsteuermessbescheid sowie den Grundsteuerbescheid. > >>bei den 197€ handelt es sich also um den Grundsteuermessbetrag und der Hebesatz steht noch aus? Dann habe ich mich wohl zu etwaig früh gefreut... >> >Habt ihr die 167 Euro vierteljährlich gezahlt oder ist das die Grundsteuer für das ganze Jahr? Wenn der Betrag für das ganze Jahr geschuldet wurde (was sehr wenig für Mainz wäre), könnte die Grundsteuer bei einem Grundsteuermessbetrag von 197 Euro wahrscheinlich deutlich höher werden. Aber genau kann man das jetzt noch nicht berechnen. > >Gruß >Orrpus
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