Antwort auf den Beitrag "Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung" posten:
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>>Macht einfach eine schriftliche Zusatzvereinbarung darüber in dem alles so beschrieben ist wie ihr es handhaben wollt. Am besten handschriftlich als Anhang zum Mietvertrag. >> >>Z.b: Der Mieter übernimmt die Wohnung in unrenoviertem Zustand gemäß beiliegendem Übergabeprotokoll (Hier unbedingt alles exakt mit Fotos dokumentieren). Bei Auszug sind vom Mieter keine Schönheitsreparaturen durchzuführen. Vom Mieter eingebrachte Einbauten, Boden- und/oder Wandbeläge können bei Auszug in der Wohnung verbleiben und müssen nicht entfernt werden. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Im Gegenzug verzichtet der Mieter auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen in Bezug auf Boden- und Wandbeläge von Seitens des Vermieters für die Dauer des Mietverhältnisses. > >Besten Dank! Wie meinst du das mit den Fotos? Sollen die alle ausgedruckt als Anhang mit angeheftet werden?
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