Antwort auf den Beitrag "Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung" posten:
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>>Die Alternative ist, dass er die Bude renovieren muss, bevor er sie vermieten kann, oder dass der Mieter die Böden, die Küche und die Tapeten rausreißt, wenn er auszieht. > >Ersteres ist unstreitig, letzteres verhindert die o.g. Klausel nicht.
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