Antwort auf den Beitrag "Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>Vom Mieter eingebrachte Einbauten, Boden- und/oder Wandbeläge können bei Auszug in der Wohnung verbleiben und müssen nicht entfernt werden. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. >> >>Rein interessehalber: Würdest du als (auf eigene Rechnung tätiger…) Vermieter so etwas unterschreiben? > >Die Alternative ist, dass er die Bude renovieren muss, bevor er sie vermieten kann, oder dass der Mieter die Böden, die Küche und die Tapeten rausreißt, wenn er auszieht.
mailbenachrichtigung?