Antwort auf den Beitrag "Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung" posten:
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>>Vom Mieter eingebrachte Einbauten, Boden- und/oder Wandbeläge können bei Auszug in der Wohnung verbleiben und müssen nicht entfernt werden. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. > >Rein interessehalber: Würdest du als (auf eigene Rechnung tätiger…) Vermieter so etwas unterschreiben?
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