Antwort auf den Beitrag "Re:Mietvertrag für renovierungsbedürftige Wohnung" posten:
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>>>Nun schauen wir uns die Tage eine Wohnung in der Nachbarschaft an, die von uns komplett renoviert werden müsste. Sowas käme für mich nur in Frage, wenn ich die Wohnung dann auch einfach so, wie sie halt gerade ist, wieder verlassen darf. Gibt es dafür rechtssichere Klauseln auf die man achten oder bestehen sollte? >> >>Wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, muss der Mieter keine Schönheitsreparaturen durchführen, alle entsprechenden Klauseln sind grundsätzlich unwirksam; dazu gibt es mehrere einschlägige BGH-Urteile. Kannst die Bude in dieser Konstellation also auf jeden Fall besenrein übergeben. >> >>(Manch Privatvermieter nutzt vielleicht noch Vertragsvorlagen von 1984 oder wird selbst bzgl. der Übertragung von Renovierungspflichten kreativ, aber das kann man im Ergebnis kalt lächend unterschreiben, ist eh nichts wert - sagt aber einiges über die Seriösität des Vermieters aus.) > >Irgendwo sollte halt aber halt schon stehen, dass die Wohnung unrenoviert übernommen worden ist. >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0
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