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>>Bitte korrigieren, falls jemand mehr weiß! ^^ >>Habe noch etwas recherchiert und mit der lokalen Polizei hier gesprochen, und offenbar darf man quasi alles und jeden (auch gezielt) fotografieren/filmen. Die relevanten Paragraphen im Kunsturhebergesetz verbieten tatsächlich nur eine [i:Veröffentlichung] ohne Einverständnis. Das Anfertigen solcher Aufnahmen ist offenbar ok. >>[https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html] > >Ja, sicher. Wäre ja noch schöner wenn man in der Öffentlichkeit nicht filmen dürfte nur weil es irgendjemand nicht passt? > >>Dann gibt es noch §201a StGB, wo es um die [i:Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen] geht. Das greift im öffentlichen Raum aber meist nicht. > >Ja, aber genau das bedeutet eigentlich "öffentlich". > >>Der Polizist am Telefon war übrigens erst etwas anti und abweisend ("Wir Polizisten müssen uns das ja auch gefallen lassen"), > >Aus gutem Grund (Stichwort: "Prügel-Polizisten"), sie selbst tragen übrigens auch oft Bodycams. > >>Finde ich aber weiterhin ziemlich krass. Ich kann also einfach durch die Straßen ziehen und mal hier ein hottes Girl oder ein kleines Kind filmen. > >>Alles kein Problem, so lange ich nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich verletze oder dem Ansehen der Person schade (und noch ein paar irrelevantere Ausnahmen einhalte). Nur veröffentlichen darf ich das nur unter Umständen. > >Wobei die Rechtslage hier etwas unübersichtlich ist.
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