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>>>Dass sie greift ist relativ unstrittig IMO: >> >>Hab auch schon andere Interpretationen gefunden. Siehe mein Edit im Post über dir. > >Dort steht aber auch folgendes: >[i:Grundsätzlich dürfen Sie Fotos und Videos erstellen, auf denen auch andere Personen abgebildet sind. [b:Eine Ausnahme gilt hier, wenn diese dem Vorgang eindeutig widersprechen.]] > >Zumal, sorry, das mein Rechtsverständnis verletzten würde wenn ich jetzt einfach so zur nächsten Grundschule marschieren dürfte und Kinder im Focus auf dem Schulweg (öffentlicher Raum!) aufnehmen dürfte. >Never ever! > >siehe auch folgende Verschärfung im DSGVO: >... sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, [b:insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt]. > >gruß
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