Antwort auf den Beitrag "Re:An die Stuttgarter Mitglieder - Aushilfsjob Okt.+Nov." posten:
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>>>>>Für deine Stelle weiter oben wäre es aber ok? >>>> >>>>Äpfel und Birnen, merkst du selber, oder? >>> >>>Nö, sollte dem AG überlassen sein. >> >>Nein, es sollte im Arbeitsrecht verankert sein, was zulässig ist und was nicht. Wenn man AGs sowas überlässt, dann kommt da meist nur Mumpitz raus. > >Es ist bereits geregelt. >Darum kann ich die Aufregung ob diesen Punktes nicht nachvollziehen. >Wir wissen zu wenig von den Örtlichkeiten in denen die Inventur statt findet um hier abschätzen zu können ob die Frage nach dem polizeilichen Führungszeugnigs berechtigt und rechtlich unbedenklich ist. >Firmen die im Auftrag dritter handeln und Zugang zu Eigentum fremder gewähren (klassiches Beispiel: Wach- und Sicherheitsfirmen) können gewöhnlich ein solches verlangen. >Als Student der mal einen ähnlichen Job gemacht hat (Jahr2000 Patch Rollout auf Rechner in Banken/Versicherungen) kann ich jedenfalls sagen dass selbst der kleinste Job oft Zugang in sensible Bereiche ermöglicht. > >Es gibt Branchen in denen MUSS man bei der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Das ist hier offensichtlich aber nicht der Fall. > > >gruß
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