Antwort auf den Beitrag "Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar?" posten:
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>> >>> >>>Schau mal hier: >>>[https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html] >>> >>>Sollte (mit dem jetzt erfolgten Hinweis der Verfalls) rechtlich sauber sein. >> >>Vielen Dank. Dann mach ich mich mal unbeliebt. Oder ich setzte besser den Namen meines Chefs drunter - noch besser ;) >> >>Lynne > > >"Lynne >Im Auftrag der Geschäftsleitung > >P.S.: Wer motzt, kann nächstes Jahr sämtliche Brückentage schrubben, KHADD.".
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