Antwort auf den Beitrag "Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar?" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>Laut unserer Personalabteilung: Grundsätzlich gilt Urlaubsjahr = Kalenderjahr. In Ausnahmefällen können Urlaubstage mit ins erste Quartal des Folgejahres übernommen werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Das wäre z.B. bei einer Langzeiterkrankung oder wenn aus betrieblichen Gründen (hohe Auftragslage) der Urlaub nicht genommen werden kann.
mailbenachrichtigung?