Antwort auf den Beitrag "Re:Ich erreiche unseren Gasanbieter nicht…" posten:
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>>>Ich mein, da wurde jetzt quasi nichts verbraucht, aber ein bissl was ist schon “geflossen”^^ Was würdet ihr machen? >> >>Im Notarvertrag sollte zunächst mal stehen, dass die ganzen Versorgungsverträge (Wasser, Strom, Gas) auf den Käufer, also euch, übergehen. Dann musst du dich aber dennoch zusätzlich bei den Netzbetreibern melden, denn die brauchen ja den neuen Namen zum Vertrag und du z.B. den Onlinezugang zum Vertragskonto. >> >>Also grundsätzlich musst du keine neuen Verträge abschließen, bzw. müsstest die mit der Immobilie miterworbenen Verträge erstmal kündigen. In der Regel sind Alt-Verträge aber günstiger und die behält man dann natürlich. >> >>Falls da wirklich niemand telefonisch/per Email erreichbar ist, würde ich einen Brief per Einschreiben aufsetzen, dass sich der Eigentümer zum Liefervertrag XYZ geändert hat. Die Vertragsdaten hast du hoffentlich vom Vorbesitzer erhalten. Zweite Möglichkeit wäre es, wenn der Versorger ein Office in der Nähe hat, einfach mal vorbeizuschauen. >> >>Versuch's aber erst nochmal einen Tag telefonisch zu verschiedenen Uhrzeiten. Eventuell steht ja auch eine direkte Durchwahl für Rückfragen auf den alten Abrechnungen der Immobile drauf. >> >>Greets >>Rocco > >Beim Immobilienerwerb übernimmt man im Regelfall nicht die Versorgungsverträge. Diese sind auf die jeweiligen Eigentümer abgeschlossen worden und nicht an die Immobilie gekoppelt. Entweder nimmt der Verkäufer den Vertrag zur neuen Immobilie mit (sofern möglich), oder macht sein Sonderkündigungsrecht geltend und schließt anschließend neu ab. > >Wir habe im Mai gekauft und nichts übernommen. Der Passus Übergang "Nutzen und Lasten" bezieht sich z.B. nur auf die direkt objektbezogenen Grundbesitzabgaben.
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